Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche

Tamar bietet Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche an, die aktuell oder bereits länger zurück liegend von sexuellem Missbrauch betroffen sind.

Nach Möglichkeit beginnt die Prozessbegleitung bereits vor Erstattung einer Anzeige, damit mit den Bezugspersonen und dem Kind/Jugendlichen abgeklärt werden kann, ob eine Anzeige zu diesem Zeitpunkt eine sinnvolle Maßnahme ist, wann ein günstiger Zeitpunkt dafür ist und wie sie am besten erfolgen kann.

In der Regel betreut eine Prozessbegleiterin das Kind, eine zweite Prozessbegleiterin berät die Bezugspersonen des Kindes. Für viele Mädchen* und Buben* ist es hilfreich, wenn die Prozessbegleiterin sie als Vertrauensperson zur Einvernahme begleitet, da außenstehende Personen leichter Ruhe bewahren können als die Bezugspersonen des Kindes.

Mit Zustimmung der/des Obsorgeberechtigten kann eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt die juristische Vertretung übernehmen.

Fragen, die Kinder häufig beschäftigen:

  • Wie wird es bei Gericht sein? Werde ich den Beschuldigten sehen?
  • Wird mir das Gericht glauben? Wird das Gericht denken, dass ich schuld bin?
  • Ich will bei Gericht nicht aussagen, ich möchte aber trotzdem, dass der Täter bestraft wird.
  • Ich bin aufgeregt und habe Angst – was kann ich dagegen tun?
  • Ich schäme mich, vor fremden Menschen darüber reden zu müssen…

Fragen, die Mütter häufig beschäftigen:

  • Wie kann ich mein Kind so unterstützen, dass es durch das Strafverfahren nicht so belastet wird?
  • Wie bereite ich mein Kind auf die Aussage vor?
  • Was geschieht, wenn das Kind bei Gericht nichts erz¨hlt?
  • Was kann ich tun, wenn der Täter uns bedroht bzw. unter Druck setzt?

Die Prozessbegleitung endet mit dem Abschluss des Strafverfahrens. Am Ende der Prozessbegleitung wird überlegt, welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen für das Kind und seine Familie sinnvoll erscheinen (z.B. Psychotherapie, Pflegschaftsgericht) und gegebenenfalls weitervermittelt.