FAQs
Fragen zu Beratungen
Sind die Beratungen mit Kosten verbunden?
Die Beratungen sind kostenlos.
Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel 50 Minuten.
Kann ich als Jugendliche auch ohne meine Eltern kommen?
Du kannst ohne Deine Eltern zur Beratung kommen und auch ohne dass sie davon erfahren.
Falls Du eine Anzeige machst, hast Du Anspruch auf eine Prozessbegleitung. Spätestens dann brauchen wir allerdings die Zustimmung des/der Obsorgeberechtigten, damit wir gemeinsam mit einer Anwältin die Prozessbegleitung übernehmen können.
Dürfen auch Männer* zur Beratung kommen?
Selbstverständlich dürfen auch Männer* zur Beratung kommen. Wir sind nicht nur eine Frauenberatungsstelle, sondern auch eine Familienberatungsstelle und übernehmen die erste Abklärung und Beratung für männliche Betroffene, Angehörige oder Helfer.
Manchmal ist es hilfreicher, wenn ein Bub, ein Jugendlicher oder ein erwachsener Mann von der Männerberatungsstelle beraten und begleitet wird. Wir stellen in solchen Fällen gerne den Kontakt her.
Kann ich anonym zu einem Beratungsgespräch kommen?
Wir bieten anonyme und vertrauliche Beratungsgespräche an.
Sobald wir von Ihnen/Dir beauftragt werden die Prozessbegleitung für eine Anzeige bzw. ein Strafverfahren zu übernehmen, benötigen wir Ihre bzw. Deine Daten.
Darüber hinaus sind wir als Beratungsstelle verpflichtet, bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten aktiv zu werden und gegebenenfalls weitere zuständige Stellen oder Behörden hinzuzuziehen. Das heißt, hier endet die Möglichkeit einer anonymen Beratung.
Fragen zur Prozessbegleitung
Ist Prozessbegleitung etwas für mich?
Seit 2006 haben Opfer von Gewalttaten Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.
Prozessbegleitung ist etwas für Sie/Dich …
- wenn Sie überlegen/Du überlegst, eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs zu erstatten oder
- wenn Sie/Du bereits eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet haben/hast oder
- wenn Sie/Du als Betroffene wegen sexuellen Missbrauchs zu Polizei oder Gericht geladen sind/bist.
Was ist Prozessbegleitung?
Prozessbegleitung ist eine kostenlose Unterstützung und Beratung, um die Belastungen, die in einem Strafverfahren auftreten können, möglichst gering zu halten. Sie besteht aus psychosozialer Beratung, Begleitung zu Terminen, die mit dem Gerichtsverfahren in Zusammenhang stehen, und juristischer Vertretung (Inanspruchnahme einer Rechtsanwältin).
Wie läuft Prozessbegleitung ab?
Nach Möglichkeit beginnt die Prozessbegleitung bereits vor Erstattung einer Anzeige mit den ersten Überlegungen ob eine Anzeige erfolgen soll. Wir klären mit Ihnen bzw. Dir, wie der weitere Verlauf nach einer Anzeige wäre, und unterstützen bei der Klärung, ob eine Anzeige zu diesem Zeitpunkt eine sinnvolle Maßnahme ist bzw. wann ein günstiger Zeitpunkt dafür wäre, wie sie am besten erfolgen kann und welche Begleitmaßnahmen notwendig sind.
Sie werden/Du wirst im gesamten Prozess, beginnend mit den ersten Überlegungen zu einer möglichen Anzeige bis zum Abschluss des Verfahrens von einer Prozessbegleiterin beraten, begleitet und betreut. Sind Kinder betroffen, so betreut eine Prozessbegleiterin das Kind, eine zweite Prozessbegleiterin berät und begleitet die Bezugspersonen des Kindes. Für viele Mädchen und Buben ist es hilfreich, wenn sie von der Prozessbegleiterin als Vertrauensperson zur Einvernahme begleitet werden, da die ausgebildeten Prozessbegleiter*innen die Abläufe und die Verhältnisse vor Ort kennen und – weil sie in einem anderen Verhältnis zum Kind stehen – mehr Ruhe und Überblick bewahren können als die Bezugspersonen des Kindes.
Mit Ihrer/Deiner Zustimmung bzw. bei Kindern mit Zustimmung der/des Obsorgeberechtigten beauftragt die Beratungsstelle TAMAR eine spezialisierte Rechtsanwältin, welche die juristische Vertretung im Strafverfahren übernimmt.
Die Prozessbegleitung endet mit dem Abschluss des Strafverfahrens. Am Ende der Prozessbegleitung wird überlegt, welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Sie/Dich bzw. für das Kind und seine Familie sinnvoll sein können (z. B. Psychotherapie, …) Wir vermitteln gegebenenfalls an andere Einrichtungen.
Warum soll ich schon vor einer Anzeige zu TAMAR kommen?
Niemand muss alleine eine Anzeige machen und niemand muss einen Strafprozess alleine durchstehen! Wir erklären, wie eine Anzeige und ein Verfahren abläuft, welche rechtlichen Schritte möglich sind und begleiten zu Polizei und Gericht. Manchmal ist es auch sinnvoll eine Anwältin schon vor der Anzeige hinzuzuziehen. Die juristische Beratung vor der Anzeige durch eine Anwältin können wir über die Beratungsstelle zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus kann eine Anzeige die sexuelle Übergriffen betreffen nicht zurückgezogen werden kann. Auch daher ist es sinnvoll, diesen Schritt gut abzuwägen.
Wir bieten Dir/Ihnen bei allen Überlegungen und Fragen hinsichtlich einer Anzeige oder eines Strafverfahrens nach sexuellem Missbrauch oder sexualisierter Gewalt Unterstützung an und versuchen die Belastungen, die bei einer Anzeige und einem möglichen Strafverfahren entstehen, möglichst gering zu halten.
Ist die Prozessbegleitung mit Kosten verbunden?
Nein, die Finanzierung der Prozessbegleitung wird zur Gänze vom Justizministerium übernommen.
Soll ich etwas zum Termin mitbringen?
Wenn es sich um eine Prozessbegleitung handelt und bereits eine Anzeige gemacht wurde, ist es sinnvoll, alle Unterlagen (z. B. das Protokoll Ihrer/Deiner Zeuginnenaussage bei der Polizei, …) zu Ihrem/Deinen Fall mitzubringen.
Werde ich den Täter/die Täterin bei einer Anzeige oder bei Gericht sehen?
Nein, das müssen Sie/musst Du nicht! Bei Gericht gibt es für Opfer von sexualisierter Gewalt die Möglichkeit, nicht vor dem/den Beschuldigten aussagen zu müssen. Wir werden alles versuchen, dass Sie/Du ihn oder sie bei Polizei und Gericht nicht sehen werden/wirst.
Kann ich eine Anzeige auch wieder zurückziehen?
Nein, eine Anzeige sexualisierte Gewalt betreffend, kann nicht zurückgezogen werden. Sobald eine staatliche Behörde wie die Polizei über ein strafrechtliches Verbrechen informiert wurde, ist sie dazu verpflichtet zu ermitteln.
Allgemeine Fragen zu Tamar
Arbeiten bei Ihnen Männer und Frauen als BeraterInnen?
Nein, wir sind ein Frauenteam.
Wie kommen Klient*innen zu Tamar?
Klient*innen kommen über verschiedene Wege zu uns. Einerseits über Mundpropaganda oder sie finden uns im Internet, aber auch über unsere Kooperationspartner*innen, wie das Amt für Jugend und Familie, die Polizei, andere Beratungsstellen, Schulen, Kindergärten usw.
Bieten Sie Psychotherapie für erwachsene Frauen an?
Nein, wir bieten prinzipiell keine Psychotherapie für erwachsene Frauen an. Wir helfen aber gerne dabei, die passende Methode und Therapeut*in zu finden.
An welchen Tagen hat TAMAR geöffnet?
Unsere Beratungsstelle ist von Montag bis Donnerstag geöffnet.
Telefonisch erreichbar sind wir Montag von 10.00-12.00, Mittwoch von 13.00-16.00 und Donnerstag 10.00-12.00 und 16.00-17.00.
Was bedeutet sexueller Missbrauch und was bedeutet sexualisierte Gewalt?
Wir verwenden den Begriff „sexualisierte Gewalt“ in Zusammenhang mit „sexuellem Missbrauch“ um zu verdeutlichen, dass hier nicht die Sexualität im Vordergrund steht, sondern Gewalt, Aggression, Zwang und Manipulation.